Unfall, was nun?
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich oft die Frage – Was nun?
Im ersten Schritt ist die Schuldfrage zu klären.
Handelt es ich um einen fremdverschuldeten Unfall, spricht man von einen Haftpflichtschaden.
Wurde der Unfall selbstverschuldet, ist ein Vollkaskoschaden eingetreten, sofern ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.
Abwicklung eines Haftpflichtschadens:
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die
Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers grundsätzlich die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens, durch einen Sachverständigen.
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, einen Sachverständigen / Gutachter Ihrer Wahl, mit der Erstellung des Unfallgutachtens zu beauftragen.
Zusätzlich haben Sie die freie Wahl eines Rechtsanwaltes, welcher die Abwicklung des Schadenfalles für Sie übernimmt und Ihre Interessen vertritt. Die hierfür anfallenden Kosten sind ebenfalls durch den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.
Gerne ist Ihnen unser kompetentes Team bei der Abwicklung eines Haftpflichtschadens behilflich.
Abwicklung eines Vollkaskoschadens:
Bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall ist ein Unfallgutachten nach Vollkaskogesichtspunkten zu erstellen.
Grundlage hierfür ist der Versicherungsvertrag Ihrer Vollkaskoversicherung.
Im Regelfall obliegt der Versicherungsgesellschaft die Bestimmung des Gutachters, welcher das Unfallgutachten erstellt.
Gerne steht Ihnen unser Team beratend zur Seite – Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.